Aber vorsicht ist geboten, wenn es um 'UNSERE' Vergangenheit geht. Es wird viel, sagen wir mal, unverständliches geschrieben:
Zitatequapio.com:
Das Deutsche Reich: Ein kurzer Rückblick in die Geschichte
Die 3 Regierungszeiten des Deutschen Reiches
Das
Deutsche Reich hatte drei Regierungszeiten. Das 1. Deutsche Reich wurde
1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem
demokratisch gewählten Parlament. Die Macht hatte jedoch der Kaiser und
der von ihm ernannte Reichskanzler. Otto von Bismarck war der 1.
Reichskanzler. Die Staatsverfassung nannte sich Kaiserreichsverfassung
und definierte sein Staatsgebiet aus dem jetzigen Bundesgebiet,
Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost-und Westpreussen. Nach
dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Volk die besetzten Gebiete
Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute
Polen). Zitat ende.
Dabei nicht vergessen: 1916 haben die Deutschen und die Habsburger das Königreich Polen ausgerufen! Aber, Hintergrund war scheinbar Militärs gegen Russland zu gewinnen.
Auch Links IMMER hinterfragen!
Den STAATENBUND Deutsche Reich gab/ gibt es NUR einmal! Man könnte jetzt die 'Deutschen Reiche' zurück bis ins Nirwana abhandeln. Obwohl auch Preußen als 'Deutsches Reich' bezeichnet wurde - war/ ist Preußen ein Königreich.
Wie Historiker die nachfolgenden Firmen, oder Diktaturen benannt haben ist immer sehr siegerrelevant formuliert.
Das Deutsche Reich ist ein STAATENBUND! Dieser war natürlich monarchistisch geprägt. Waren doch die Staaten, ausser die Stadtstaaten, Königreiche bis Herzogtümer. UND sie haben die konstitutionelle Monarchie zugelassen; was meiner Ansicht ein Fehler war. Dieses Parlament war wie nachfolgende von Parteien zerfressen. Nur - es gab die Aufsicht der Staaten. (Ich (!) vertrete die parlamentarische Monarchie- wenn.)
Als letzer Entscheidungsträger war immer der Kaiser maßgebend -der Souverän.
Nicht Äpfel mit Birnen 'verwechseln'! Das Deutsche Reich, der STAATENBUND, hat eine Verfassung; die von 1871. KLICK http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html
Der Vergleich mit dem Verfassungsentwurf von 1848 ist nur symbolisch- Dieser war 'nur' der Entwurf der Nationalversammlung; preußens.
Preußen war/ ist ein Königreich, und war/ist 'nur' Mitglied im STAATENBUND- allerdings das größte und mächtigste.
Und Preußen ist NICHT das Gebiet der heutigen BRD! Nachzulesen auf der Startseite und dem 1. Eintrag im BLOG.
IMMER aufpassen!
Die Schüler/ Studenten von heute sind nicht, was wir einmal waren.
Auch wichtig: Geschichte wird IMMER vom Sieger (mit)geschrieben.
Mit der Unterstützung Österreichs, hat der Kaiser Wilhelm I. im Deutschen Reich das Kriegsrecht verkündet!
Was sind die Folgen der Ausrufung des Kriegsrechts? Es wurde der Belagerungszustand, mit Bezug auf das Gesetz preußens von 1851, hergestellt.
Was ist das Wichtigste an diesem Gesetz? Die Verfassung des Deutschen Reich, und die Verfassung der Staaten, ausser Kraft gestzt!
Das Deutsche Reich wurde in Verwaltungsbezirke, unter Vertwaltung des Militärs, eingeteilt. Diese Festungskommandanten Konnten/ durften vor der Verfassung/ aller Verfassungen, handeln.
Dieser Belagerungszustand konnte/ durfte nur von einem Friedensvertrag aufgehoben werden. Allerdings konnten/ durften nur staatliche Vertreter, also ein Kaiser, welcher auch immer, oder ein sonstiger Vertreter des Reichstages (des Deutschen Reichs) diesen Friedensvertrag verhandeln; und abschliessend den Belagerungszustand aufheben.
Von diesem Zeitpunkt an, stehen wir in Deutschland in/ unter einer Verwaltung(!) bis heute.
1918 haben die Parteien die Verwaltung übernommen; siehe Oswald Spengler:
1933 haben, wie wir wissen (sollten), die Nationalsozialisten mit Hitler die Verwaltung übernommen- und den Waffenstillstand 1939 gebrochen.
WIR standen 1933 immer noch im Krieg(!) mit der Entete. Mit dem Bruch des Waffenstillstands 1939, sind Kombatanten in den Krieg eingetreten, die NICHT die HLKO unterzeichnet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die HLKO (HaagerLandKriegsOrdnung). Mit dem Eintritt dieser (Kriegserklärungen) Kombatanten galt die HLKO nicht mehr: HLKO, Art. 2 - ALLE Kombatanten MÜSSEN Mitglieder der HLKO sein.
Kriegserklärungen gegen Deutschland 1933 bis dato Weltkrieg 1939 - 1945 1.) 24. März 1933 > Die Juden erklären Deutschland den Krieg (In der englischen Zeitung ‚Daily Express‘: „Judea declares war on Germany“) 2.) 1. September 1939 — Polen 3.) 3. September 1939 — Großbritannien 4.) 3. September 1939 — Australien 5.) 3. September 1939 — Neuseeland 6.) 3. September 1939 — Frankreich 7.) 6. September 1939 — Südafrikanische Union 8.) 10. September 1939 — Kanada 9.) 9. April 1940 — Norwegen 10.) 9. April 1940 — Dänemark 11.) 10. Mai 1940 — Niederlande 12.) 10. Mai 1940 — Belgien 13.) 10. Mai 1940 — Luxemburg 14.) 6. April 1941 — Jugoslawien 15.) 6. April 1941 — Griechenland 16.) 22. Juni 1941— UdSSR (Sowjetunion) 17.) 9. Dezember 1941 — China (Chungking-Regierung) 18.) 9. Dezember 1941 — Frankreich (De Gaulle-Komitee) 19.) 11. Dezember 1941 — USA (nach deutscher Kriegserklärung) 20.) 11. Dezember 1941 — Kuba 21.) 11. Dezember 1941 — Dominikanische Republik 22.) 11. Dezember 1941 — Guatemala 23.) 11. Dezember 1941 — Nicaragua 24.) 11. Dezember 1941 — Haiti 25.) 12. Dezember 1941 — Honduras 26.) 12. Dezember 1941 — El Salvador 27.) 17. Dezember 1941 — Tschechoslowakei (Exilregierung rückwirkend ab 15. März 1939) 28.) 19. Januar 1942 — Panama 29.) 22. Mai 1942 — Mexiko 30. August 1942 — Brasilien 31.) 1. Dezember 1942 — Äthiopien 32.) 16. Januar 1943 — Irak 33.) 7. April 1943 — Bolivien 34.) 9. September 1943 — Iran 35.) 13. Oktober 1943 — Italien (Badoglio-Regierung) 36.) 27. November 1943 — Kolumbien 37.) 27. Januar 1944 — Liberia 38.) 21. August 1944 — San Marino 39.) 25. August 1944 — Rumänien (nach Sturz Antonescus) 40.) 8. September 1944 — Bulgarien 41.) 31. Dezember 1944 — Ungarn (Gegenregierung) 42.) 2. Februar 1945 — Ecuador 43.) 8. Februar 1945 — Paraguay 44.) 12. Februar 1945 — Peru 45.) 15. Februar 1945 — Uruguay 46.) 16. Februar 1945 — Venezuela 47.) 26. Februar 1945 — Ägypten 48.) 26. Februar 1945 — Syrien 49.) 27. Februar 1945 — Libanon 50.) 28. Februar 1945 — Saudi Arabien 51.) 1. März 1945 — Türkei 52.) 3. März 1945 — Finnland (rückw. ab 15. Sept. 1944) 53.) 27. März 1945 — Argentinien (Quelle: Der große Ploetz, Verlag Ploetz , Freiburg 1991)
1945 haben die Alliierten/ Sieger die Verwaltung Deutschlands übernommen. Die Große Kommission der Alliierten/ Sieger, hat mit den SHAEF (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces) Gesetzen die Geschicke in Deutschland gesteuert. Nicht sehr gut- wie ich meine.
1949 wollten die, Alliierten/ Sieger, scheinbar die Verwaltung an die Deutschen (Vasallen und Kollaborateure) übertragen. Was voll in die Hose ging.
1973 Beitritt der BR(VON)D zur UNO
1990 haben Diue (Alliierten) mit dem Aussenminister der VSA Baker, vor dem 2+4 Vertraag, schon mal den Geltungsbereich des GG (Grundgesetzes) gestrichen. Das war Art. 23, GG- entfernt. Umgehend hat Herr Genscher bei der UNO die Bundesrepublik Deutschland (gelistet seit 1973, als NGO) abgemeldet, und als Germany, NGO neu listen lassen.
2006/ 2007/ 2010 haben die Alliierten, warum weiß niemand genau, die Bereinigungsgesetze 'überreicht'! Darin wurden schon mal alle Geltungsbereiche der OWiG (Ordnungswidrigkeiten) und der Justiz GESTRICHEN. Somit stehen wir, da in der Formulierung eine doppelte Verneinung, in Bezug ALLER Gesetze/ Normierungen/ Einführungsgestze gesetzt ist, wieder bei den SHAEF Gesetzen von 1945, bezw. der beiden HGB von 1897 und BGB von 1896.
Die BR(VON)D hat die Bereinigungsgesetze im Bundesanzeiger/ -gesetzblatt veröffentlicht, aber vollkommen ignoriert.
*11 Friede mit Russland - Der Vertrag von Brest-Litowsk 1918
Im Herbst 1917 war die letzte
militärische Offensive der Revolutionären Demokratie Kerenskys
dramatisch gescheitert, die russische Armee und mit ihr der
russische Staat befanden sich im Stadium der völligen Auflösung.
Die in der Oktoberrevolution zur Macht gelangte
bolschewistisch-sozialrevolutionäre Koalition erneuerte Kerenskys
Friedensangebot, stellte zugleich einen Separatfrieden mit den
Mittelmächten in Aussicht und erklärte die zaristischen
Milliardenschulden an die Entente für annulliert.
Der deutsche Militarismus – für den sich mit einem Schlag die
Perspektive eines Durchbruchs im Westen mit Hilfe der nunmehr frei
werdenden Ost-Heere eröffnete – befand sich am Zenit seiner
Machtentfaltung. Sein Kriegsziel wurde in den kommenden
Friedensverhandlungen mit der von Trotzki geführten russischen
Delegation offenkundig: Ein gewaltiges kontinentales Imperium, das
einerseits die zehn Nationen Österreich-Ungarns in einem
Mitteleuropa unter deutscher Führung zusammenfassen, andererseits
im Westen Belgien und die französischen Erzgebiete, im Osten die
russischen „Randvölker“ vom den baltischen Ländern bis zum
Schwarzen Meer, im Südosten Rumänien, den Balkan und die Türkei
bis zum Persischen Golf unter deutsche Hegemonie zwingen sollte.
Unter diesen Vorzeichen trat eine starke Gruppierung innerhalb der
Bolschewiki für den revolutionären Krieg gegen den deutschen
Imperialismus ein, selbst um den Preis eines möglichen Verlustes
des gesamten europäisch-russischen Territoriums. Schließlich aber
setzte sich Lenins Position durch, der bereit war, einen
Diktatfrieden zu akzeptieren, umso mehr, als ein solcher die
dringend benötigte Atempause verschaffen konnte und – wie die
aktuellen Massenstreiks in Österreich und Deutschland (Deutsches Reich*) nahelegten –
der Fortgang des Krieges in Westeuropa auf eine allgemeine
revolutionäre Erhebung hinauszulaufen schien.
Am 29. November 1917 hatten Deutschland (Deutsches Reich*) und Österreich-Ungarn
das russische Friedensangebot angenommen, Mitte Dezember war ein
(von den Mittelmächten allerdings wieder gebrochener)
Waffenstillstand vereinbart worden, am 3. März 1918 wurde der
Friedensvertrag von Brest Litowsk unterzeichnet. Es war ein
Gewaltfriede: Russland verlor ein Drittel seiner Bevölkerung und
die Hälfte seiner industriellen Kapazität. Kurland, Livland und
Estland wurden selbstständig, vom Baltikum bis zur Ukraine sollte
es zur Bildung deutsch kontrollierter Satellitenstaaten kommen.
Beide Seiten verzichteten auf Reparationen. Die nach Millionen
zählenden und nunmehr an die Mittelmächte übergebenen deutschen,
österreichisch-ungarischen und türkischen Kriegsgefangenen
stellten eine gewaltige Reservearmee für die Fortsetzung des
Krieges an den anderen Fronten dar. Ein im Februar 1918 mit der
Ukraine geschlossener Sonderfriede hatte diese zur (realiter
allerdings niemals erfolgten) Lieferung von einer Million Tonnen
Getreide verpflichtet. Brest-Litowsk eröffnete den Mittelmächten
nunmehr die Möglichkeit, Lebensmittel und Rohstoffe Asiens über
Russland zu beziehen, was de facto einer Durchbrechung der
Entente-Blockade gleichkam.
Der Friede von Brest Litowsk hat den Ersten Weltkrieg im
Osten Europas beendet; ABER seine Bestimmungen wurden in Versailles samt
und sonders aufgehoben. Das vorliegende Dokument ist die
Ratifikation des Vertrages vom 16. März durch den vierten
außerordentlichen Sowjetkongress in russischer Sprache. Der
Austausch der Ratifikation zwischen den Mittelmächten und Russland
fand am 4. Juli 1918 in Berlin statt.
* 'Deutschland' ist die Sprache der Alliierten/ Sozialisten/ Kommunisten. Korrekterweise muß/ müßte man sagen STAATENBUND Deutsches Reich. Wo immer 'Deutschland', statt Deutsches Reich, gesagt/ geschrieben wird- ist die Indoktrination fortgeschritten.
Nach dem verlorenen I.Weltkrieg verkrümelte sich Kaiser
Wilhelm I. ; nach Holland. Er dankte nicht ab, oder hinterließ einen
Reichsverweser (Das ist einer, der die Hinterlassenschaft, incl. der
Politik, geregelt hätte). Und er führte KEINE Exilregierung.
Am
29. September 1918 nerfte die Deutsche Heeresleitung die provisorische
Regierung, unter Kanzler Max von Baden, einen Waffenstillstand zu
erwirken; bei den Kriegsgegnern.
Die Alliierten/Entente von damals,
speziell Wilson, wollten aber ohne Abdankung des Kaisers nicht über
einen Waffenstillstand reden. Da sie den Krieg gegen Kaiser Wilhelm I.
geführt hatten (!?) (Gibt es da vielleicht Paralellen zu dem 2. WK, wo der Krieg gegen einen Diktator geführt wurde(?) Ich denke nicht, da auch die Alliierten, nach dem Tod des Postkartenmalers, die Deutschen IMMER NOCH im Kriegszustand halten seit 1945).
9. November 1918 (!) Reichskanzler
Max von Baden verkündet eigenmächtig den doppelten Thronverzicht. Das
heißt, den Verzicht auf Kaiserkrone und Königskrone von Preußen.
Aber,
erst am 28. November übersandte der Kaiser eine Abdankung. Ein
Schreiben, mit der Unterschrift Kaiser Wilhelm I., ohne den Zusatz ROY
(????). DAS kann man jetzt auch so verstehen, das er kein König mehr ist.
Quellentext
Wortlaut der Abdankungsurkunde des Kaisers
"Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone
Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone.
Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens
sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des
Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des
Treueeides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten
Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur
Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in
Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der
Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen."
Wilhelm II. am 28. November 1918 in Amerongen
Einschliesslich gebrochenem Siegel!
Da
fällt mir ganz spontan auf, eine Abdankung kann nur zugunsten eines
Nachfolgers ergehen ; in der Monarchie.
Denkt da so mancher Schelm das
Gleiche wie ich.....................?!
Das Pamphlet von Versailles (Juni 1919) war keine Friedensverhandlung!
Für einen Friedensvertrag hätten sie den Kaiser gebraucht- nicht die Nachfolgeregierung. Deshalb konnten die ENTENTE nur die Aufgabe der Wehrmacht, des Deutschen Reichs, akzeptieren. Deshalb Versailles. Die Unterschrift von Ebert im Juni 1919 war nur 'im Auftrage'- nicht 'in Vertretung'.
Darauf komme ich noch mal zurück.
Das Sozialdemokraten, unter Friedrich Ebert, auf deutsche Marinesoldaten schiessen liessen, erwähne ich hier nur der Form halber.
Widerlegung der „Hauptschuld“ Deutschlands am
1. Weltkrieg
Ein Gastbeitrag von
Angelika Eberl
„Aber die Geschichte lässt sich auf die Dauer
nicht
fälschen, die Legende vermag vor der
wissenschaftlichen
Forschung nicht standzuhalten,
das dunkle Gewebe wird ans Licht
gebracht und zerrissen,
auch wenn es noch so kunstvoll und fein
gesponnen war.“
(Dr. Jacob Ruchti, Schweizer Historiker)1
Heute wird zwar unter den Historikern die
These von der deutschen Alleinschuld kaum noch vertreten, doch wird
nach wie vor die Behauptung unterstützt, Deutschland und
Österreich-Ungarn seien die Hauptschuldigen an der Auslösung des
Weltkriegs gewesen. Nachfolgend soll diese
Hauptschuld-These anhand einer preisgekrönten Schrift des Schweizer
Historikers Dr. Jacob Ruchti, den Erinnerungen des GeneralstabchefsHelmuth von Moltke3 und Forschungsergebnisse weiterer
Historiker widerlegt werden.
Im, und nach dem 1.Weltkrieg war die HLKO noch anwendbar. Nach dem 2. Weltkrieg - nicht mehr. Das bedeutet, das wir diese Vereinbarung heute vergessen können, da es immer Staaten geben wird, bei anstehenden Konflikten, die diese Vereinbarung NICHT unterzeichnet haben. Siehe Art.2- aber darauf komme ich nach dem WK2 noch einmal drauf zurück.
1920: Vertrag von Versailles – Nach dem Krieg
ist vor dem Krieg
Zitat: Das alles wurde in
dem Vertrag von Versailles geregelt, der am 28. Juni 1919
unterzeichnet wurde. War denn die Übereinkunft von Versailles
überhaupt ein richtiger Vertrag? Das kann man verneinen. Denn ein
Vertrag wird zwischen zwei gleichberechtigten Parteien nach freien
Verhandlungen abgeschlossen. Zitat Ende.
Am
11. August 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die
Weimarer Verfassung in Schwarzburg. Sie trat mit ihrer Verkündung am 14.
August 1919 in Kraft (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383).In dieser, sogenannten 'Verfassung' steht, das die 'Verträge' von Versailles ANERKANNT werden (Nur, weil es mir erwähnenswert erscheint).
Die
Sozialdemokraten haben schon vor dem Österreicher die deutschen Völker
entrechtet. Diese
(Weimarer) Verfassung ist nicht für die Regierung verfasst, wie die Verfassung von 1871, sondern eine Anweisung
für die Völker/Freistaaten/ Länder, wie sie sich zu verhalten hatten. Wobei auch zu bedenken wäre, ob diese 'Verfassung' von einer Nationalversammlung erstellt wurde?! UND, von wem ratifiziert? UND, 'Weimar' war nicht der Staatenbund das Deutsche Reich. Meiner Ansicht nach war 'Weimar' das Pendant zur BRvonD; oder umgekehrt; eine Staatssimulation.
Genau wie
das Grundgesetz von 1949; die Anweisung der Sieger, wonach die Deutschen sich zu richten haben. Im Saarland gab es damals,1918, schon
Personalausweise.
DAS sehe ICH folgendermassen; das diese 'Ausrufung' illegal war:
Das Deutsche Reich ist (immer noch) ein STAATENBUND! Also hätten ALLE Staaten DEM (Republik, Weimar, Regierungsform, etc.) zustimmen MÜSSEN. Haben DIE das? Darüber (Befragung, Abstimmung, ZUstimmung, REFERENDUM, der STAATSBÜRGER!) habe ich bis jetzt noch nichts gefunden.
Also hatten wir, wie in der BRD auch, eine Parteiendiktatur.
Die Globalisierung der Linken, Sozialisten ,Kommunisten, etc. hatte dort schon seine Anfänge.
Das
Parteiensystem hat sich ja, wie sich 1933 (bis heute) herausgestellt hat, nicht
bewährt.
Die Sozialisten, auch die NationalSozialistischeDeutscheArbeiterPartei
waren Sozialisten, haben das
Deutsche Reich mit Höchstgeschwindigkeit an die Wand gefahren; 1918
durch Insobordination. Historiker behaupten Sozialisten hätten ende des
1. Weltkriegs die Kriegsmaschinerie sabotiert. Die Quelle finde ich
jetzt nicht, aber da ich die Parteien alle nicht akzeptiere/anerkenne,
sehe ich das mal als gegeben an.
Das heißt ja wohl,
das wir seit über 100 Jahren - IMMER NOCH - im Krieg sind!?
Ein Zusatz, der eigentlich nach/ in 1914 gehört.
Der Kaiser hat 1914 das Kriegsrecht ausgerufen. Als Basis 1871 den
Art. 68 Der Kaiser kann, wenn die öffentliche Sicherheit
in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand
erklären. Bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form
der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden
Reichsgesetzes gelten dafür die Vorschriften des Preußischen
Gesetzes vom 4. Juni 1851
§ 4. Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes
geht die vollziehende Gewalt an die Militairbefehlshaber über. Die
Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen
der Militairbefehlshaber Folge zu leisten.
DAS bedeutet, das Deutschland/ das Deutsche Reich seit 1914 unter dem Kriegsrecht steht, STEHT. Nur ein organisiertes, handlungsfähiges, Deutsches Reich, mit einem ordentlichen Reichstag, kann diese Kriegsrecht zurücknehmen -durch einen Friedensvertrag z.B.. Die 'Weimarer' haben diese Verwaltung, ohne ordentliche Reichstag, fortgeführt; daher 'Freistaaten'.
Warum muß ich die, 'Weimarer', immer mit der BRD vergleichen?! Weil die, wie die BRD einen Pseudostaat, eine Staatssimulation, eine Verwaltung, als 'Staat' verkauft haben. Die Diktatur Hitlers gehört auch in diese Kategorie. WIR stehen immer noch, politisch, nach 1918. Oswald Spengler hat das philosphisch beschrieben.
Am 20. März 2021 jährte sich die Volksabstimmung in Oberschlesien zum
100. Mal. Wer die damaligen Ereignisse verstehen will, muss die
Geschichte der deutsch-polnischen Nachbarschaft der letzten Jahrhunderte
kennen. Wohl brachte der 20. März 1921 einen einwandfreien deutschen
Abstimmungssieg, aber die Zeit war doch ein sehr trauriges Kapitel der
oberschlesischen Geschichte, ein Bruderkampf, der so unendlich viel Leid
und Elend gebracht hat.
Am 07. Mai 1919 übergab der französische Ministerpräsident Clémencau
der deutschen Delegation in Versailles die Friedensbedingungen: „Polen
erhält ganz Oberschlesien mit einigen Gebieten Mittelschlesiens, die
Provinz Posen und Teile von Westpreußen mit Danzig sowie von der Provinz
Ostpreußen den Kreis Soldau“. Das Hultschiner Ländchen sollte der
Tschechoslowakei zugesprochen werden.
Die unerwartete starke Abwehr der alteingesessenen deutschen
Bevölkerung gegen die beabsichtigte Verletzung des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker veranlasste die Siegermächte zur
Durchführung einer Volksabstimmung in Oberschlesien. Am 23. Februar 1921
legte man den Termin der Volksabstimmung auf den 20. März 1921 fest.
Die Abstimmung war ein Erfolg für die deutsche Seite: 60 Prozent
stimmten für den Verbleib bei Deutschland und 40 Prozent für die
Abtretung an Polen. Die Behauptung vom polnischen Charakter
Oberschlesien wurde widerlegt.
Mit dem Genfer Schiedsspruch und dem Beschluss der Pariser
Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 wurde dennoch die Teilung
Oberschlesiens gegen den Willen der Bevölkerung und Missachtung des
Selbstbestimmungsrechts festgesetzt und am 15. Mai 1922 durch das Genfer
Abkommen für Oberschlesien beschlossen. Es war eine arge Enttäuschung
für das ganze deutsche Volk, besonders aber für die Oberschlesier. Am
15. Juni 1922 wurde die neue Grenze mitten durch das oberschlesische
Land gezogen. Die Entscheidung und die Grenzziehung widersprach
jeglichem Rechtsempfinden, jeder realen Auslegung des Rechtes auf
Selbstbestimmung der Völker, es war eine Kapitulation der
internationalen Wertegemeinschaft vor dem Nationalismus.
Am 30. Mai 1922 legte der Deutsche Reichstag in einer Sondersitzung
durch den Reichsminister Schiffer „Rechtsverwahrung gegen die
Entscheidung über Oberschlesien“ ein. Der oberschlesische Abgeordnete,
Thomas Szczeponik, stellte in aller Deutlichkeit fest: „Der
Völkerbundsrat hat den Willen der deutschen Mehrheit missachtet und den
lebenden Organismus Oberschlesiens zerrissen.“
100 Jahre Volksabstimmung in Oberschlesien
Am 20. März 2021 jährte sich die Volksabstimmung in Oberschlesien zum
100. Mal. Wer die damaligen Ereignisse verstehen will, muss die
Geschichte der deutsch-polnischen Nachbarschaft der letzten Jahrhunderte
kennen. Wohl brachte der 20. März 1921 einen einwandfreien deutschen
Abstimmungssieg, aber die Zeit war doch ein sehr trauriges Kapitel der
oberschlesischen Geschichte, ein Bruderkampf, der so unendlich viel Leid
und Elend gebracht hat.
Am 07. Mai 1919 übergab der französische Ministerpräsident Clémencau
der deutschen Delegation in Versailles die Friedensbedingungen: „Polen
erhält ganz Oberschlesien mit einigen Gebieten Mittelschlesiens, die
Provinz Posen und Teile von Westpreußen mit Danzig sowie von der Provinz
Ostpreußen den Kreis Soldau“. Das Hultschiner Ländchen sollte der
Tschechoslowakei zugesprochen werden.
Die unerwartete starke Abwehr der alteingesessenen deutschen
Bevölkerung gegen die beabsichtigte Verletzung des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker veranlasste die Siegermächte zur
Durchführung einer Volksabstimmung in Oberschlesien. Am 23. Februar 1921
legte man den Termin der Volksabstimmung auf den 20. März 1921 fest.
Die Abstimmung war ein Erfolg für die deutsche Seite: 60 Prozent
stimmten für den Verbleib bei Deutschland und 40 Prozent für die
Abtretung an Polen. Die Behauptung vom polnischen Charakter
Oberschlesien wurde widerlegt.
Mit dem Genfer Schiedsspruch und dem Beschluss der Pariser
Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 wurde dennoch die Teilung
Oberschlesiens gegen den Willen der Bevölkerung und Missachtung des
Selbstbestimmungsrechts festgesetzt und am 15. Mai 1922 durch das Genfer
Abkommen für Oberschlesien beschlossen. Es war eine arge Enttäuschung
für das ganze deutsche Volk, besonders aber für die Oberschlesier. Am
15. Juni 1922 wurde die neue Grenze mitten durch das oberschlesische
Land gezogen. Die Entscheidung und die Grenzziehung widersprach
jeglichem Rechtsempfinden, jeder realen Auslegung des Rechtes auf
Selbstbestimmung der Völker, es war eine Kapitulation der
internationalen Wertegemeinschaft vor dem Nationalismus.
Am 30. Mai 1922 legte der Deutsche Reichstag in einer Sondersitzung
durch den Reichsminister Schiffer „Rechtsverwahrung gegen die
Entscheidung über Oberschlesien“ ein. Der oberschlesische Abgeordnete,
Thomas Szczeponik, stellte in aller Deutlichkeit fest: „Der
Völkerbundsrat hat den Willen der deutschen Mehrheit missachtet und den
lebenden Organismus Oberschlesiens zerrissen.“
100 Jahre Volksabstimmung in Oberschlesien
Am 20. März 2021 jährte sich die Volksabstimmung in Oberschlesien zum
100. Mal. Wer die damaligen Ereignisse verstehen will, muss die
Geschichte der deutsch-polnischen Nachbarschaft der letzten Jahrhunderte
kennen. Wohl brachte der 20. März 1921 einen einwandfreien deutschen
Abstimmungssieg, aber die Zeit war doch ein sehr trauriges Kapitel der
oberschlesischen Geschichte, ein Bruderkampf, der so unendlich viel Leid
und Elend gebracht hat.
Am 07. Mai 1919 übergab der französische Ministerpräsident Clémencau
der deutschen Delegation in Versailles die Friedensbedingungen: „Polen
erhält ganz Oberschlesien mit einigen Gebieten Mittelschlesiens, die
Provinz Posen und Teile von Westpreußen mit Danzig sowie von der Provinz
Ostpreußen den Kreis Soldau“. Das Hultschiner Ländchen sollte der
Tschechoslowakei zugesprochen werden.
Die unerwartete starke Abwehr der alteingesessenen deutschen
Bevölkerung gegen die beabsichtigte Verletzung des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker veranlasste die Siegermächte zur
Durchführung einer Volksabstimmung in Oberschlesien. Am 23. Februar 1921
legte man den Termin der Volksabstimmung auf den 20. März 1921 fest.
Die Abstimmung war ein Erfolg für die deutsche Seite: 60 Prozent
stimmten für den Verbleib bei Deutschland und 40 Prozent für die
Abtretung an Polen. Die Behauptung vom polnischen Charakter
Oberschlesien wurde widerlegt.
Mit dem Genfer Schiedsspruch und dem Beschluss der Pariser
Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 wurde dennoch die Teilung
Oberschlesiens gegen den Willen der Bevölkerung und Missachtung des
Selbstbestimmungsrechts festgesetzt und am 15. Mai 1922 durch das Genfer
Abkommen für Oberschlesien beschlossen. Es war eine arge Enttäuschung
für das ganze deutsche Volk, besonders aber für die Oberschlesier. Am
15. Juni 1922 wurde die neue Grenze mitten durch das oberschlesische
Land gezogen. Die Entscheidung und die Grenzziehung widersprach
jeglichem Rechtsempfinden, jeder realen Auslegung des Rechtes auf
Selbstbestimmung der Völker, es war eine Kapitulation der
internationalen Wertegemeinschaft vor dem Nationalismus.
Am 30. Mai 1922 legte der Deutsche Reichstag in einer Sondersitzung
durch den Reichsminister Schiffer „Rechtsverwahrung gegen die
Entscheidung über Oberschlesien“ ein. Der oberschlesische Abgeordnete,
Thomas Szczeponik, stellte in aller Deutlichkeit fest: „Der
Völkerbundsrat hat den Willen der deutschen Mehrheit missachtet und den
lebenden Organismus Oberschlesiens zerrissen.“
Am 20.
März 2021 jährte sich die Volksabstimmung in Oberschlesien zum 100.
Mal. Wer die damaligen Ereignisse verstehen will, muss die Geschichte
der deutsch-polnischen Nachbarschaft der letzten Jahrhunderte kennen.
Wohl brachte der 20. März 1921 einen einwandfreien deutschen
Abstimmungssieg, aber die Zeit war doch ein sehr trauriges Kapitel
der oberschlesischen Geschichte, ein Bruderkampf, der so unendlich
viel Leid und Elend gebracht hat.
Am 07. Mai 1919 übergab der französische Ministerpräsident
Clémencau der deutschen Delegation in Versailles die
Friedensbedingungen: „Polen erhält ganz Oberschlesien mit einigen
Gebieten Mittelschlesiens, die Provinz Posen und Teile von
Westpreußen mit Danzig sowie von der Provinz Ostpreußen den Kreis
Soldau“. Das Hultschiner Ländchen sollte der Tschechoslowakei
zugesprochen werden.
Die unerwartete starke Abwehr der alteingesessenen deutschen
Bevölkerung gegen die beabsichtigte Verletzung des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker veranlasste die Siegermächte
zur Durchführung einer Volksabstimmung in Oberschlesien. Am 23.
Februar 1921 legte man den Termin der Volksabstimmung auf den 20.
März 1921 fest. Die Abstimmung war ein Erfolg für die deutsche
Seite: 60 Prozent stimmten für den Verbleib bei Deutschland und 40
Prozent für die Abtretung an Polen. Die Behauptung vom polnischen
Charakter Oberschlesien wurde widerlegt.
Mit dem Genfer Schiedsspruch und dem Beschluss der Pariser
Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 wurde dennoch die Teilung
Oberschlesiens gegen den Willen der Bevölkerung und Missachtung des
Selbstbestimmungsrechts festgesetzt und am 15. Mai 1922 durch das
Genfer Abkommen für Oberschlesien beschlossen. Es war eine arge
Enttäuschung für das ganze deutsche Volk, besonders aber für die
Oberschlesier. Am 15. Juni 1922 wurde die neue Grenze mitten durch
das oberschlesische Land gezogen. Die Entscheidung und die
Grenzziehung widersprach jeglichem Rechtsempfinden, jeder realen
Auslegung des Rechtes auf Selbstbestimmung der Völker, es war eine
Kapitulation der internationalen Wertegemeinschaft vor dem
Nationalismus.
Am 30. Mai 1922 legte der Deutsche Reichstag in einer
Sondersitzung durch den Reichsminister Schiffer „Rechtsverwahrung
gegen die Entscheidung über Oberschlesien“ ein. Der
oberschlesische Abgeordnete, Thomas Szczeponik, stellte in aller
Deutlichkeit fest: „Der Völkerbundsrat hat den Willen der
deutschen Mehrheit missachtet und den lebenden Organismus
Oberschlesiens zerrissen.“