Impressum von Kat Anonym - parteilos !
Deutsches Reich - immer noch, aber nicht handlungsfähig seit über 70 Jahren.
kat-braunschweig@gmx.de

Natürlich halte ich mich an das Grundgesetz; von 1949- sofern es gültig ist! Es ist die Anleitung der Alliierten, wie wir deutschen Völker uns zu verhalten haben; heute noch. Das Grundgesetz schließt die Meinungsfreiheit nicht aus. Das macht nur die Verwaltung, die Staatssimulation- die Bundesrepublik VON (seit 1990) Deutschland, -OF Germany,  -D Àllmagne. Aber auch diese hat, als Verwaltung der Alliierten, den Sinn, daß wir Deutschen uns an Regeln des Zusammenlebens halten müssen. Dazu verweise ich auf die Ansprache von Prof. Carlo Schmid ('Mitgründer' der Bundesrepublik VON Deutschland und Mitgestalter des Grundgesezes der BRvonD) vom 08.09.1948:

".......................Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands, oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten..........."

Apropos Impressumspflicht:

Recht in der Bundesrepublik: Impressumspflicht besteht bei Angeboten gegen Entgelt. Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Hier ist dieses für mich nicht zutreffend, da meine Inhalte allesamt kostenlos sind.


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Virtuelles Hausrecht:

Allen Menschen, öffentlichen Behörden, Ämtern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts als Besucher/Nutzer meiner Website, die mir in irgendeiner Weise Schaden zufügen wollen, ist der Zutritt zu meiner Website verboten. Für den Fall, dass dies doch gegen meinen Willen geschieht und aus diesem Zutritt fiktive und/oder substanzielle Schäden für mich als Betreiber dieser privaten Website resultieren könnten, betrachten ich dies als Übertritt aus dem Öffentlichen in das private substanzielle Recht (Naturrecht), was für alle an diesem Übertritt Beteiligten zu privaten kommerziellen Konsequenzen und Haftungen führen könnte.

Virtuelles Hausverbot

Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz), hat beschlossen ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronischen Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der “BRD” zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des “Bundesverfassungsgerichts” (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.

Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen – allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) – einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!

Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!

Falls doch jemand auf die Idee kommt mich zu verklagen- da ich Preuße von Geburt bin, also nach der UN mein Staat z.Z. nicht handlungsfähig ist, beziehe ich mich auf die

UNO-Resolution 56/83

stammt aus dem Artikel 9 dieses völkerrechtlich verbindlichen Dokuments. Danach kann mangels staatlicher Instanzen eine Person oder eine Personengruppe die staatliche Organisation für sich selbst in Anspruch nehmen, bis ein funktionstüchtiges staatliches Gebilde vorhanden ist.

Also mich zu verklagen- bestehe ich auf ein staatliches Geriricht.