https://www.slpb.de/fileadmin/media/Themen/Geschichte/CSchmid_GG.pdf

1948 Professor Carlo Schmid  Rede - Auszüge

Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen ! Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive ud sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen. Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht. Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.    Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, das fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, das es so ist. Die „regionale“ Schicht der deutschen Volkssouveränität wurde hier unter Vorbehalt des Ganzen freigelegt. Aber geben wir uns keinem Irrtum hin: auch bei diesen konstitutiven Akten handelte es sich nicht um freie Ausübungen der Volkssouveränität. Denn auch da war immer die Entscheidung weithin vorgegeben, am weitest stehenden dadurch, das ja die Besatzungsmächte selber es gewesen sind, die den größten Teil dieser Länder abgezirkelt und damit bestimmt haben.

……. der nicht auf dem Prinzip der Teilung der Gewalten aufgebaut sei, überhaupt keine Verfassung habe. Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, das die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, dass, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schlusssatz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine Verfassung gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten


https://jungefreiheit.de/wissen/geschichte/2011/lebensluege-der-bundesrepublik/

 (1949) Kanzlerakte „Lebenslüge der Bundesrepublik

Egon Bahr während seines Interviews mit der JUNGEN FREIHEIT im Willy-Brandt-Haus der SPD: Illusion einer Souveränität Foto: JF

Von einem „Unterwerfungsbrief“ sprach Willy Brandt und lehnte eine Unterzeichnung zunächst empört ab: „Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter (der Alliierten) könnten ihn wohl kaum absetzen! Da mußte er sich belehren lassen, daß schon Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Erhard und danach Kiesinger.“ So schilderte es Egon Bahr 2009 in der „Zeit“ und machte damit erstmals die Existenz der sogenannten „Kanzlerakte“ öffentlich. Nun nimmt er hier zum zweiten Mal dazu in einer Zeitung Stellung. 

In der Zeit habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt „drei Briefe“ an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.

Willy Brandt war empört. Zum einen darüber, daß man dem früheren Regierenden Bürgermeister damit unterstellte, er wüßte nicht, was die Vorbehaltsrechte der drei Mächte für Berlin (West) seit der Gründung der Bundesrepublik bedeutet haben. Zum anderen hat er sich immer auf seine demokratische Wahl bezogen und dieses Mandat über dem der weisungsgebundenen Stadtkommandanten empfunden. Vor allem hat es ihn empört, weil er als Bundeskanzler zuerst seinem Amtseid verpflichtet ist.

Die Siegermächte besiegelten die Deutsche Teilung

Die Beamten haben ihn darauf hingewiesen, daß Adenauer diesen Brief vor der Genehmigung des Grundgesetzes durch die drei Militärgouverneure unterschrieben hatte, was dann Erhard und Kiesinger widerholt hatten. – Dann könne er das auch machen, entschied Brandt. Helmut Schmidt konnte sich nicht erinnern, einen entsprechenden Brief vorgelegt bekommen zu haben. Kohl habe ich nicht gefragt.

Nachdem ich die Leitung des Planungsstabes im Auswärtigen Amt 1967 übernommen und gefragt habe, welche Papiere zur Regelung der Deutschen Einheit existierten, erhielt ich zur Antwort: Keine. Das ist nicht unsere Kompetenz. Außerdem war Brandt bewußt, daß seit dem Bau der Mauer, der im stillschweigenden Konsens der vier Sieger vollzogen worden war, Versuche, Risse in diese zu bekommen, nur unterhalb dieser Siegerrechte denkbar waren. Als menschliche Erleichterungen genehmigten alle Vier die Verhandlungen der beiden deutschen Seiten und ihr Ergebnis, die Passierscheine.

Niemand ahnte damals, daß aus der Wahrnehmung deutscher Interessen in der ehemaligen Hauptstadt allmählich ein Riesengebäude der Ost- und Entspannungspolitik werden würde. Sie existierte und lebte nur von ihrer klaren Unterordnung und der Respektierung für die unkündbaren Rechte der vier Siegermächte.

Die Souveränität für das kleinere Deutschland

In der Tat: Seit der Zementierung der Teilung Berlins war auch der Status quo Deutschlands und Europas vollzogen. Keine Regierung hat danach noch einen Schritt in der deutschen Frage unternommen, auch nicht die Bundesregierung oder die drei Mächte. Alle begnügten sich mit der vielfältigen Wiederholung, daß die Wiedervereinigung ihr Ziel bliebe. Wir hatten natürlich auch nicht den geringsten Schimmer einer Ahnung, daß daraus schließlich 1972 das Vier-Mächte-Abkommen für Berlin erwachsen würde. Dieser Markstein der Nachkriegsgeschichte war der Augenblick, als die vier Mächte nur mit den beiden deutschen Regierungen diesen Vertrag in Kraft setzen konnten. Das Modell Vier plus Zwei, aus dem 17 Jahre später das Modell Zwei plus Vier wurde. Die Vier konnten gar nicht mehr anders, als am 15. März 1991 die Souveränität, die mit der bedingungslosen Kapitulation des Reiches am 8. Mai 1945 untergegangen war, dem kleineren Deutschland zurückzugeben. Seit diesem völkerrechtlichen Akt, nicht dem staatsrechtlichen Tag der Einheit am 3. Oktober 1990, gibt es nur noch ein Relikt der deutschen Teilungsjahrzehnte: In der Charta der Vereinten Nationen existieren noch immer die Feindstaatenartikel, nach denen die Sieger im Falle eines Falles ihre Rechte über Deutschland aktivieren können.

Lebenslüge der alten Bundesrepublik Die BRD und die DDR mußten einen Brief, den ich mit DDR-Staatssekretär Michael Kohl abgestimmt habe, an unsere jeweiligen Großen oder Freunde schreiben, daß auch durch Beitritt der beiden Staaten die Siegerrechte nicht erlöschen. Aber das spielt keine Rolle mehr, weil die Vier versichert haben, sie würden sich darauf nicht mehr berufen und die Charta seit ihrem Bestehen nicht verändert wurde und die Büchse der Pandora geöffnet würde, falls man auch nur in einem Punkte damit beginnen würde. Daß über die geschilderten Realitäten geschwiegen wurde, hat einen einfachen Grund. Es war eine der Lebenslügen der alten Bundesrepublik, 1955 mit dem Beitritt zur Nato zu behaupten, wir wären souverän geworden. Im obersten Ziel der Einheit der Nation waren wir es nie. Die Bundesregierung und die drei Westmächte hatten 1955 dasselbe Interesse: Über die fortdauernde Einschränkung der deutschen Selbstbestimmung nicht zu sprechen.<zitat ende.

1950 GVG Gerichtsverfassungsgesetz §15 -weggefallen- dort stand:

§ 15.

(1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.
(2) [1] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. [2] Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
(3) [1] Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. [2] Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

1951 US-Gericht – Deutsches Reich besteht noch- BN- Rundschau


1952 Überleitungsvertrag - Die Bundesrepublik Deutschland/ federal republik OF germany/ - D` Allmagne ist nun souverän?!


1953 Beamtenstatus aufgehoben seit 1945 - Urteil „Bundesverfassungsgericht“ vom 17.12.1953 (Az: 1 BvR 147/52, Leitsatz 2): „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“ Leitsatz 6: „Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung.“ Gilt bis heute.

Kein BRD-Angestellter besitzt hoheitliche Befugnisse, da – siehe oben – der Beamtenstatus aufgelöst wurde, daher auch keine BESTALLUNG, keinen Beamtenausweis / Amtsausweis, sondern einen „Dienstausweis“ = Bestellung, Arbeitsvertrag, Angestelltenverhältnis. Souverän?

1954 Dr. Konrad Adenauer, CDU  – der erste Kollaborateur in der BRD!

NOCH EIN üBERLEITUNGSVERTRAG: SOUVERÄN?




http://zds-dzfmr.de/data/uploads/2007%20BGBl%20Teil%20I%20Nr.59,%20S%202614.pdf  

Auszüge:

2007 Grundgesetz Aufhebung 

2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614 (siehe unten)
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeits-
bereich der Justiz (BGBl. I 59 2007)
Artikel 4
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht),
insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus
Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.
März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit
sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes
zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und
Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S.
174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen
Kommission für Deutschland S. 103).
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von
Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben:
1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956
(BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl.
I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl.
I S. 540; BGBl. III 104-3)
und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960
(BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen
der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt
worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1
des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere
Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder
Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die
bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt
werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und
Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren
oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf
unberührt.
Es gilt bereinigtes Besatzungsrecht, das Grundgesetz ist bis auf Artikel 73, 74
und 75 aufgehoben, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden
bestehen fort.

2
3
Die Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und StPO sind seit 2006 mit
Streichung des Geltungsbereiches im Gesetz, ersatzlos aufgehoben worden
(Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 ( BGBl. I S. 866 *) mit Wirkung vom
25.4.2006), so daß die Rechtsgrundlage in der Anwendung und im
Anwendungsbereich fehlen. Wichtig zu bemerken ist, der Geltungsbereich lautete
4
“im Umfang des Reiches” (siehe unten).
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
Auch der Wirkbereich des OWiG ist durch Gesetz vom 23.11.2007 in BGBl. I S.
2614 aufgehoben worden. Somit ist der jeglicher Verfolgungszwang entfallen, weil
der Wirkbereich des OWiG durch Gesetzesänderung verfallen ist.
Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (§§43, 44 VwVfG) ungültig und
nichtig sind! Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu
können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt,
ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
ungültig
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Wikipedia:
Rechtswissenschaften
Synopsen sind auch in der Rechtswissenschaft üblich. Wird ein Gesetz geändert,
kann man anhand von Synopsen die alte und die neue Fassung gegenüberstellen
und so schnell erkennen, worin die Ãnderungen bestehen.
Geltungsbereich von Gesetzen
Zivilprozessordnung
Aktuelles Gesetz § 1 (Geltungsbereich des Gesetzes) weggefallen
5
Was fürher staatsrechtlich richtig war, Geltungsbereich stand im Gesetz als Artikel
oder §, soll heute anders sein?
Heute steht der Geltungsbereich “Bundesrepublik Deutschland” über dem Gesetz,
und soll im Gegensatz zu früher nun den Geltungsbereich begründen.
6
Gerichtsverfassungsgesetz
Aktuelles Gesetz § 1 Geltungsbereich des Gesetzes weggefallen
7
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvgeg/gesamt.pdf
Alter Text gültig bis 25.04.2006 Geltungsbereich steht im Gesetz § 1
(ZPO Kopie Beck 1992)
8
OWiG
Das Gesetz wurde komplett aufgehoben per Bundesgesetzblatt verkündet.
http://www.buzer.de/
http://www.buzer.de/



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