1990 Art. 23, GG, von VSA Aussenminister Baker gelöscht! Souveränität?

1990  2+4(4+2)mVertrag /Anordnung

 

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 146 GG – die Verfassungslüge und Nichtigkeit des GG seit 1990

Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinweis:

  • Um die Verständlichkeit dieses Artikels zu erhöhen, sollte man diesen Artikel des Grundgesetzes in 2 Teilen betrachten…
  • Das Grundgesetz gilt sehr wohl für die BRD-Beschäftigten in Gesetzgebung (Politik), Rechtsprechung (Richter, Gerichtsvollzieher, Gerichtsangestellte) und Behördenmitarbeiter (Polizisten, Beamte, Angestellte), denn sie haben den Eid aufs Grundgesetz geschworen!

Erster Teil:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ bedeutet, daß das Grundgesetz rechtsunwirksam/nichtig wird, sobald eine Verfassung vom deutschen Volke FREI beschlossen wurde. Somit kann das Grundgesetz keine Verfassung sein, und es wurde auch nicht frei beschlossen, sonst stünde es anders formuliert.

So gesehen ist die Aussage in der Präambel – Versionvergleich bei Lexetius – „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auch Betrug, denn das Deutsche Volk hatte niemals eine verfassungsgebende Gewalt, ihr wurde das Grundgesetz als Ergebnis des 2. Weltkrieges aufgezwungen und von den Alliierten genehmigt. Darum heißt es auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Das Deutsche Volk ist nach Alliierter Ansicht die Menschheit, die im Gebiet vom 31.12.1937 lebt, und es gab auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Polen und Russen, geboren auf diesem Gebiet, haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Geburt 2012 erfolgte! Abgeordnete ohne Zurechnungsfähigkeit (dazu ein anderer Blog) stimmten 1949 der Schein-Verfassung zu.

Es wurde keine echte Verfassung beschlossen, weil im Rahmen der Rittersturzkonferenz und der Koblenzer Beschlüsse – Ergebnis dieser Rittersturzkonferenz – das Grundgesetz nur als Provisorium betrachtet wurde, und der Weg für ein Vereintes Deutschland, Grenzen von 1937 :  Shaef-Gesetz-Nr. 52 Artikel VII Ziff. 9 Buchstabe e: Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.  Zitat ende.

Zweiter Teil:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…“
Wo ist das deutsche Volk denn vereint? Und frei?
Nach Artikel 116 Grundgesetz und SHAEF Nr. 52, Artikel VII, 9 e) und Bundesbeamtengesetz BBG § 185 (alt-BRD) ist die Rede von Deutschen und einer Deutschen Staatsangehörigkeit im Gebiet vom 31.12.1937. Die Vereinigung war eine Vereinigung von Besatzungs- und Wirtschaftsgebieten – und bis jetzt, Februar 2012, gelten noch Besatzungsrecht und der Sonderstatus von Berlin, wie auch im Focus 49/2005, S. 13, berichtet wurde.
Als Folge dessen – neben Artikel 23 Grundgesetz, ohne Geltungsbereich, während sich Artikel 144 noch auf diesen Geltungsbereich für die Entsendung von Abgeordneten bezieht – ist das Grundgesetz seit 1990 und der „Wiedervereinigung“ nicht mehr rechtskräftig oder anwendbar, und nichtig. Bedienstete der BRD, welche einen Eid darauf geschworen haben, können jedoch darauf „festgenagelt“ werden.
So gesehen wird den Umständen – manche sagen auch Gerücht dazu weil sie es nicht wahr haben können oder wollen – die BRD wird über eine Art Treuhandverwaltung ähnlich einer GmbH in Abhängigkeit von der Deutschen Finanzagentur GmbH betrieben, Nahrung gegeben.

Das Gründungsdatum dieser Finanzagentur (Staaten haben Ämter, keine Agenturen!) ist offiziell der 19. September 2000, mit der Handelsregisternummer HRB 51411. Bei Recherchen im Handelsregister der BRD unter dieser Nummer kommt jedoch heraus, daß die BRD Finanzagentur GmbH bereits zu 29. August 1990 erfolgte.

Das Inkrafttreten des Einigungsvertrages für die „Deutsche Wiedervereinigung“ war am  31. August 1990.

https://odysee.com/@NemoDingsda:c/2-+-4---Vertrag:1 

Militärische UND aussenpolitische Ausschlüsse (Überleitungsvertrag).


1996 Schalk- Golodkowski nach Militärregierungsgesetz Nr.53

verurteilt Das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde 1992, das Verfahren wegen Veruntreuung von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.

http://zds-dzfmr.de/data/uploads/2007%20BGBl%20Teil%20I%20Nr.59,%20S%202614.pdf  

Auszüge:

2007 Grundgesetz Aufhebung

2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614 (siehe unten)
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeits-
bereich der Justiz (BGBl. I 59 2007)
Artikel 4
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht),
insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus
Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.
März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit
sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes
zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und
Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S.
174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen
Kommission für Deutschland S. 103).
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von
Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben:
1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956
(BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl.
I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl.
I S. 540; BGBl. III 104-3)
und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960
(BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen
der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt
worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1
des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere
Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder
Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die
bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt
werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und
Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren
oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf
unberührt.
Es gilt bereinigtes Besatzungsrecht, das Grundgesetz ist bis auf Artikel 73, 74
und 75 aufgehoben, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden
bestehen fort.
2
3
Die Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und StPO sind seit 2006 mit
Streichung des Geltungsbereiches im Gesetz, ersatzlos aufgehoben worden
(Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 ( BGBl. I S. 866 *) mit Wirkung vom
25.4.2006), so daß die Rechtsgrundlage in der Anwendung und im
Anwendungsbereich fehlen. Wichtig zu bemerken ist, der Geltungsbereich lautete
4
“im Umfang des Reiches” (siehe unten).
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
Auch der Wirkbereich des OWiG ist durch Gesetz vom 23.11.2007 in BGBl. I S.
2614 aufgehoben worden. Somit ist der jeglicher Verfolgungszwang entfallen, weil
der Wirkbereich des OWiG durch Gesetzesänderung verfallen ist.
Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (§§43, 44 VwVfG) ungültig und
nichtig sind! Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu
können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt,
ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
ungültig
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Wikipedia:
Rechtswissenschaften
Synopsen sind auch in der Rechtswissenschaft üblich. Wird ein Gesetz geändert,
kann man anhand von Synopsen die alte und die neue Fassung gegenüberstellen
und so schnell erkennen, worin die Ãnderungen bestehen.
Geltungsbereich von Gesetzen
Zivilprozessordnung
Aktuelles Gesetz § 1 (Geltungsbereich des Gesetzes) weggefallen
5
Was fürher staatsrechtlich richtig war, Geltungsbereich stand im Gesetz als Artikel
oder §, soll heute anders sein?
Heute steht der Geltungsbereich “Bundesrepublik Deutschland” über dem Gesetz,
und soll im Gegensatz zu früher nun den Geltungsbereich begründen.
6
Gerichtsverfassungsgesetz
Aktuelles Gesetz § 1 Geltungsbereich des Gesetzes weggefallen
7
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvgeg/gesamt.pdf
Alter Text gültig bis 25.04.2006 Geltungsbereich steht im Gesetz § 1
(ZPO Kopie Beck 1992)
8
OWiG
Das Gesetz wurde komplett aufgehoben per Bundesgesetzblatt verkündet.
http://www.buzer.de/
http://www.buzer.de/




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