Flaggen Deutsches Reich
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Liste der Flaggen und Wappen der Provinzen Preußens
Name und Lage | Flagge | Wappenschild | Großes Wappen | Bemerkungen |
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Brandenburg![]() |
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Die Flagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen.
Das Wappen Brandenburgs, der rote Märkische Adler auf silbernem Grund, stammt aus dem 12. Jahrhundert und wird auch vom heutigen Land Brandenburg verwendet. Durch Erlass vom 11. Januar 1864 wurde dem Adler zur Erinnerung an die Erzkämmerer-Würde des Markgrafen von Brandenburg während des Heiligen Römischen Reiches das im kurfürstlichen und königlichen Wappen befindlich gewesene goldene Reichszepter im blauen Feld als Brustschild aufgelegt. |
Hannover![]() |
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Die Flagge wurde durch den hannoverschen König Ernst August I.
am 22. Juli 1837 offiziell eingeführt. Preußen übernahm diese Flagge
nach der Annexion für seine Provinz ab dem 22. Oktober 1882.
Das Wappen der Provinz zeigte, wie auch das der Provinz Westfalen, auf rotem Grund das auf die Welfen zurückgehende silberne Sachsenross. Das heutige Bundesland Niedersachsen verwendet das Wappen weiterhin. |
Hessen-Nassau![]() |
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Die Flagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen. Ihre
Farben waren, von oben nach unten, Rot-Weiß-Blau, identisch mit der
Flagge der Niederlande. Das Herzogtum Nassau war das Stammland des Königshauses der Niederlande.
Das Wappen ist dreigeteilt und zeigt die Wappen der drei annektierten Staaten: rechts (vom Träger aus gesehen) der gekrönte, silbern und rot geteilte (allerdings spiegelverkehrte) „Bunte“ Löwe des Kurfürstentums Hessen, links ein gekrönter goldener Löwe, wie der erste im blauen Feld, für das Herzogtum Nassau, in der roten Spitze der goldbewehrte silberne Adler der Freien Stadt Frankfurt. Das im Kurfürstentum übliche Löwenwappen und die rot-weiße Flagge sind heute wieder die Insignien des Bundeslands Hessen. Der silberne Reichsadler auf rotem Grund ist seit dem Mittelalter bis heute das Stadtwappen von Frankfurt am Main, der nassauische Löwe findet sich in den Wappen einiger Landkreise. |
Hohenzollernsche Lande![]() |
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Die Flagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen. |
Niederschlesien![]() |
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Die Flagge Schlesiens wurde am 22. Oktober 1882 für die Provinz Schlesien offiziell angenommen. 1920 wurde sie für die neue Provinz Niederschlesien wieder eingeführt und blieb bis 1935 im Gebrauch.
Das Wappen ist identisch mit dem Wappen Schlesiens. Da die Teilprovinz erst nach der Gründung der Republik gebildet wurde, fehlen dem Wappen jedoch monarchistische Attribute, d. h. der Adler trägt keine Herzogskrone. Auch die heutige polnische Woiwodschaft Niederschlesien verwendet dieses Wappen. |
Oberschlesien![]() |
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Die Flagge Oberschlesiens leitet sich vom Wappen Oberschlesiens ab. Sie wurde offiziell zwischen 1920 und 1935 benutzt.
Das oberschlesische Wappen geht auf die Herzöge von Oppeln zurück und zeigt auf blauem Grund einen goldbewehrten, goldenen Adler. In dieser Farbgebung ist das Wappen seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar. Mit der Gründung der preußischen Provinz Oberschlesien wurde ein neues Wappen nötig, das von Otto Hupp entworfen und am 1. Juni 1926 offiziell angenommen wurde. Das Wappen zeigt einen halben unbekrönten oberschlesischen Adler auf blauem Grund, in der Mitte eine gelbe Sense und darunter, ebenfalls in Gelb, Schlägel und Eisen. Das Wappen nimmt charakteristische oberschlesische Motive, wie den Piastenadler, die Sense stellvertretend für die Landwirtschaft und die gekreuzten Hämmer als Symbol für den Bergbau auf, gleichzeitig weist es jedoch mit dem halben Adler auf die Teilung Oberschlesiens 1922 hin. Das heutige Wappen der Woiwodschaft Schlesien zeigt im Gegensatz zu dem der Woiwodschaft Oppeln den unbekrönten oberschlesischen Adler. | |
Ostpreußen![]() |
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Die Flagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen und zeigte
die alten preußischen Farben, die vom Deutschen Orden stammten. Sie war
zugleich die Flagge des Staates Preußen.
Dem Wappen Ostpreußens, des Königreichs Preußen, entsprach bis 1920 das Wappen des Staates Preußen. Das ostpreußische Wappen zeigte den gekrönten Preußischen Adler mit dem königlichen Monogramm „FR“ („Fridericus Rex“) auf dem Brustschild, der Zepter und Reichsapfel hält und auf den seit dem 13. Jahrhundert vom Deutschen Orden verwendeten (allerdings einköpfigen) Reichsadler zurückgeht. Da Provinz- und preußisches Wappen gleich waren, trugen auch die beiden Schildhalter gleiche Flaggen. |
Pommern![]() |
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Die Flagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen.
Das Wappen Pommerns zeigt in silbernem Feld einen goldbewehrten roten Greifen, das im 12. Jahrhundert eingeführter Symbol der im 17. Jahrhundert ausgestorbenen Greifenherzöge von Pommern. Die Provinz verwendete, anders als die Herzöge, ein unbekröntes Wappentier. Die heutige polnische Woiwodschaft Westpommern verwendet ein praktisch identisches Wappenschild, das Wappen Mecklenburg-Vorpommerns teilt sich der pommersche Greif mit dem mecklenburgischen Stierkopf. |
Posen![]() |
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Zwischen 1815 und 1886 verwendete das Großherzogtum Posen (ab 1849 Provinz) eine zweifarbige, horizontale Flagge in Rot und Weiß. Die neue weiß-schwarz-weiße Flagge wurde am 9. November 1886 offiziell angenommen. |
Grenzmark Posen-Westpreußen![]() |
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Die Flagge ist eine Kombination der Flaggen Westpreußens und Posens. Sie wurde am 9. September 1923 offiziell angenommen. | |
Rheinprovinz![]() |
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Die Flagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen. Das Wappen der Rheinprovinz wurde in den 1830er Jahren von der Provinz Großherzogtum Niederrhein übernommen. Jenes zeigte des preußischen Adler mit einem grünen Herzschild. Auf dem Herzschild war ein schrägrechter silberner Wellenbalken als Symbol des Rheins dargestellt. 1926 wurde dieses Wappen von Wolfgang Pagenstecher umgestaltet. Nunmehr zeigte das Provinzialwappen in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen. Nach Auflösung der Rheinprovinz übernahm der Landschaftsverband Rheinland das Wappen von 1926. Auch das heutige Wappen Nordrhein-Westfalens enthält den silbernen Wellenbalken auf grünem Grund als Symbol für den rheinischen Landesteil. |
Sachsen![]() |
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Die Flagge verwendet die Farben des Wappens Sachsens Schwarz und Gelb. Das Landesparlament nahm die Flagge am 5. März 1884 an, Kaiser Wilhelm I. bestätigte sie am 28. April 1884.
Das Wappen zeigt unter silbernem Schildhaupt mit einem linksblickenden, goldbewehrten schwarzen Adler ein neunmal von Gold und Schwarz geteilter Halbrundschild, belegt mit dem rechtsschrägen grünen Rautenkranz und wurde genehmigt durch das Preußische Staatsministerium am 27. Juni 1927[1] |
Schlesien![]() |
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Die Flagge Schlesiens wurde am 22. Oktober 1882 für die Provinz Schlesien offiziell angenommen. 1920 wurde sie für die neue Provinz Niederschlesien wieder eingeführt und blieb bis 1935 im Gebrauch.
Das Wappen Schlesiens zeigt auf goldenem Grund einen goldbewehrten, nach (vom Träger aus gesehen) rechts blickenden schwarzen Adler. Auf der Brust trägt er einen mit einem Kreuz versehenen weißen Halbmond. Das Wappen geht auf den schlesischen Herzog Heinrich II. (reg. 1238–1241) zurück. Während der Monarchie trug der Adler den Herzogshut, nach der Gründung der Weimarer Republik war er unbekrönt. |
Schleswig-Holstein![]() |
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Die Flagge Schleswig-Holsteins entstand in den 1830ern bei der deutschen Bewegung, die sich gegen die dänische Vorherrschaft wandte, wurde während der Zugehörigkeit zu Preußen offiziell nicht übernommen. Auch in der Weimarer Republik erhielt sie keinen offiziellen Status, wurde aber in der Bevölkerung häufig benutzt. |
Westfalen![]() |
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Die Westfalenflagge wurde am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen.
Das Wappen der Provinz zeigte, wie auch das der Provinz Hannover, auf rotem Grund das auf die Welfen zurückgehende silberne Sachsenross. In dieser auch als Westfalenpferd bekannten Gestalt trägt das Ross seinen Schweif abweichend zur niedersächsischen Form erhoben. Auch das heutige Wappen Nordrhein-Westfalens enthält das springende Westfalenpferd im roten Feld als Symbol für den westfälischen Landesteil. |
Provinz Westpreußen![]() |
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Die Flagge wurde am 9. November 1886 offiziell angenommen und blieb bis 1920 in Verwendung. |
Zum Bundesadler wäre zu erwähnen
Der Adler des Deutschen Reich hat 2x6 Federn in den Schwingen.
Auch die anderen Federn und Glieder haben eine Bedeutung; das soll aber momentan nicht relevant sein.
DAS hat jeder nachfolgende 'Verwaltungsbetreiber' versucht zu immitieren.
Da wären die Verwalter 1919 der' Weimarer' Republik.
Welche sich komischerweise auch 'Deutsches Reich' nannten.
Die wollten schon mal das Wappen kopieren. Es sollte wie ein Staatswappen aussehen. Leider/ oder glücklicherweise war es 'nur' ein Firmenzeichen; mit 7 Federn auf jeder Schwinge. Da, denke ich, hat die BRvonD abgekupfert.
Auch 1928 - 1935 wurde es nicht besser
Adolfo (der Hitler) hat was anderes versucht.
Dort war eben die dreigeteilte Macht, welche die Stoßfeder bezeugen, nicht mehr vorhanden.
Die Bundesrepublik VON Deutschland ( nach Aussage der Besatzer : federal republik OF Germany/ - D`Allmagne)
hat auch den Versuch unternommen mit einem Wappen Anderer, der 'Weimarer',
Staatssimulation zu verbreiten.
Der Pass der Europäischen Union
Erst hatten DIE auf dem Pass den 'Weimarer' Adler aussen- und einen Bundesadler mit 7 (sieben) Federn innen. Neuerdings haben DIE im und auf dem Pass einen Adler mit 6 (sechs) Federn auf jeder Schwinge. Scheinbar, warum auch immer, müssen DIE ein (möglichst) staatliches Symbol auf den Pässen haben; nicht das eigene Firmenzeichen. Möglicherweise darf auf einem EUPass , steht dort an erster Stelle, kein Firmenzeichen der BRvonD abgebildet sein?!

DAS ist das Wappen der 'Weimarer': auch kein Staat.
Der Perso wiederum hat wieder 7 /sieben Federn auf jeder Schwinge- seltsam nicht?!
Wikipedia behauptet: Personalausweis kommt aus dem Latainischen (von lateinisch personalis, „persönlich“) ?!
Gibt man aber in der Suchmaschine Personal ein? Dann kommt, bei Wikibedia, folgendes:
Mit Personal
werden die von Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer bezeichnet, die
innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung eine
Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt erbringen.
Am Beispiel Belgien sieht man, das es eine Identitätskarte IST. Nur für die Dummen/ Deutschen hat man Peronalausweis drauf geschrieben.
In Luxemburg : Das Gleiche wie in Belgien- für die Dummen/ Deutschen wird die Identitätskarte zum Perso.
Die Österreicher natürlich! Die können nicht anders.
Die Schweizer haben ihre Identitätskarte sogar so geschrieben.
Die VSAmis haben sogar (NUR?) den Führerschein.LOL. Und/ oder einen Pass.